
Förderung und Finanzierung
Lehrgangsgebühren in der Ausbildung "Altenpflege"
Für Umschüler/innen
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Gebühren von einem Kostenträger übernommen (z. B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, div. Berufsgenossenschaften etc.)
Für Erstauszubildende
- Die Lehrgangsgebühren werden vom Land NRW getragen
- Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages wird eine Ausbildungsvergütung von der praktischen Ausbildungsstätte gezahlt
Lehrgangsgebühren in der Ausbildung "Altenpflegehilfe"
Die Deutsche Angestellten-Akademie ist ein zertifizierter Träger. Die Maßnahmen/Ausbildungen/Umschulungen sind von einer fachkundigen Stelle anerkannt.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Gebühren von einem Kostenträger übernommen
- Für Erstauszubildende werden die Lehrgangsgebühren vom Land NRW getragen
- Für den Lebensunterhalt der Erstauszubildenden kann die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) beantragt werden